Die Gemeinde Schlins fördert die Anschaffung eines Fahrradkinderanhängers (KIKI) für Eltern mit Hauptwohnsitz in Schlins mit 200,00 € pauschal.
Pro Familie wird nur ein Lastenfahrrad oder Fahrrad-Kinderanhänger (KIKI) gefördert.
Nach Ablauf von 10 Jahren kann erneut um eine Förderung angesucht werden.
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Hier finden Sie die Richtlinie zur Unterstützung der örtlichen Landwirtschaft sowie das Antragsformular, gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.03.2023.
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Auf Beschluss der Gemeindevertretung werden ab 2026 Solar/PV-Anlagen nicht mehr gefördert.
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Die Studienbeihilfe wird StudentenInnen bis zum vollendeten 26. Lebensjahr mit Hauptwohnsitz in Schlins gewährt.
Pro Studien- und Kalenderjahr beträgt die Beihilfe 150,00 €. Diese ist zu Beginn jedes neuen Studienjahres neu zu beantragen.
Nachstehende Unterlagen sind vorzulegen:
- Ansuchen Studienbeihilfe
- Inskriptionsbestätigung
- Familienbeihilfe-Bestätigung
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Förderung für Schlinser Vereine gem. Vereinsförderungsrichtlinien.
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