Die Gemeinde Schlins fördert die Anschaffung eines Fahrradkinderanhängers (KIKI) für Eltern mit Hauptwohnsitz in Schlins mit 200,00 € pauschal.
Pro Familie wird nur ein Lastenfahrrad oder Fahrrad-Kinderanhänger (KIKI) gefördert.
Nach Ablauf von 10 Jahren kann erneut um eine Förderung angesucht werden.
Hier finden Sie die Richtlinie zur Unterstützung der örtlichen Landwirtschaft sowie das Antragsformular, gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.03.2023.
Auf Beschluss der Gemeindevertretung werden ab 2026 Solar/PV-Anlagen nicht mehr gefördert.
Die Studienbeihilfe wird StudentenInnen bis zum vollendeten 26. Lebensjahr mit Hauptwohnsitz in Schlins gewährt.
Pro Studien- und Kalenderjahr beträgt die Beihilfe 150,00 €. Diese ist zu Beginn jedes neuen Studienjahres neu zu beantragen.
Nachstehende Unterlagen sind vorzulegen:
- Ansuchen Studienbeihilfe
- Inskriptionsbestätigung
- Familienbeihilfe-Bestätigung
Förderung für Schlinser Vereine gem. Vereinsförderungsrichtlinien.