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Gemeinde Schlins

Bezirk Feldkirch, Vorarlberg


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Verordnungen


Betriebe gewerblicher Art

  • Verordnung der Gemeinde Schlins über die Abfuhr von Abfällen. Erlassen auf Grund des § 9 des Landes-Abfallwirtschaftsgesetzes (L-AWG), LGBl. Nr. 1/2006 idgf. und des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002), BGBl. I Nr. 102/2002 idgf. Beschlossen am 11.11.2024. Abschnitte umfassen: 1. Allgemeines, 2. Sammeln und Abfahren von Restabfällen und Bioabfällen, 3. Sammeln und Abfahren von Samenkörnern und gesprossenen Gärten und Parkabfällen, 4. Sammeln und Abfahren von Altstoffen und Verpackungsabfällen, 5. Sammeln und Abfahren von Altspeisefetten und -ölen, Problemabfällen und Elektroaltgeräten, 6. Pflichten der Liegenschaftseigentümer.
    Abfuhrordnung
  • Die Burgruine Jagdberg Burgordnung legt die Regelungen für Veranstaltungen in der Burgruine Jagdberg fest, die die Genehmigung der Gemeinde und die Anmeldung bei der Gemeinde erfordern, spätestens jedoch vier Wochen vor der Veranstaltung. Die Anmeldung muss über das auf der Gemeindewebsite bereitgestellte Formular erfolgen, zusammen mit einem Hauptverantwortlichen, einem Stellvertreter und einem Haftungsausschluss für die Veranstaltung. Betriebliche und organisatorische Aspekte unterliegen den Gemeindevorschriften, und Sicherheitsmaßnahmen müssen strikt eingehalten werden.
    Burgordnung mit Anhang_für Website
  • Wiesenbachsaal Saalordnung von Bertram Kalb, BSc. Die Abhaltung von Veranstaltungen im Wiesenbachsaal bedarf der Genehmigung der Gemeinde und ist im Gemeindeamt zeitgerecht, spätestens jedoch vier Wochen vor der Veranstaltung anzumelden bzw. zu beantragen. Der Schlüssel für die Benutzung der erforderlichen Räume wird dem Verantwortlichen vor der Veranstaltung (Generalprobe) während der Amtszeiten beim Bürgerservice übergeben, Unterschrift und Hinterlegung einer Kaution gemäß geltenden Gebührenverordnung aushändigt und ist nach Ende der Veranstaltung unverzüglich wieder an diesen zurückzugeben.
    Saalordnung Wiesenbachsaal
  • Aufgrund des Beschlusses der Gemeindeeinteilung der Gemeinde Schins vom 18.12.2025 werden die Gebühren für die Nutzung der Gemeindeeinrichtungen für das Jahr 2026 wie folgt festgelegt: a) Burgruine Jagdberg Pro Tag, b) Vereinshaus Tennisclub Schins, c) Vereinshaus FC Schins, d) Altes Sporthaus, e) Wiesenbachsaal, f) Betrieb im Sinne des Vereinszwecks, g) Kindergartenbeitrag, h) Schulbeitrag.
    Veröffentlichung Gebühren 2026
  • Diese Verordnung regelt den Anschluss von Grundstücken, Gebäuden, sonstigen Bauwerken, Betriebsstätten und Anlagen an die Gemeindewasserversorgungsanlage der Gemeinde Schins sowie den Bezug des Wassers aus dieser Wasserversorgungsanlage. Aufgrund des Gesetzes über die öffentliche Wasserversorgung durch die Gemeinden (Wasserversorgungs- gesetz), LGBl. Nr. 3/1999, wird verordnet.
    Wasserbezugsordnung

Hoheitsverwaltung

  • Eine Abfallgebührenordnung der Gemeinde Schlingen für 2024, herausgegeben am 11.03.2024, definiert Abfallgebühren basierend auf dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.02.2024, gemäß Abfallwirtschaftsgesetz. Gebühren gelten für Abfälle von Anwohnern, Ferienhäusern und Nicht-Wohngebäuden, mit spezifischen Kategorien und Tarifen.
    Abfallgebührenordnung
  • Dokument der Gemeinde Schlins über die Gemeindesteuer-, Gemeindegebührenordnung für das Jahr 2026. Es enthält Sätze für Grundsteuer, Abfallentsorgungsgebühren und andere Gemeindegebühren. Das Dokument ist auf den 23.12.2025 datiert.
    Abgabenverordnung 2026
  • Anlage 2 zu Gesamtbebauungsplan 2025
  • Die Verordnung regelt die Monatsbezüge des Bürgermeisters und die Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderats. Die Monatsbezüge des Bürgermeisters betragen 48,5% der Beiträge. Die Bezüge erhöhen sich alle zwei Jahre um 1%, maximal jedoch auf 55%. Zahlungen erfolgen 14-mal jährlich. Der stellvertretende Bürgermeister erhält ein Monatsgehalt von 650 Euro. Mitglieder des Gemeinderats erhalten 40,25 Euro pro Sitzung.
    Bezügeverordnung
  • Dieses Dokument legt Vorschriften für einen Friedhof in Schins fest, einschließlich der Bezeichnung, Eigentümerschaft und Nutzung von Grabstätten. Es spezifiziert die Grenzen des Friedhofs, den Besitz durch die römisch-katholische Kirche und die Bedingungen für die Nutzung der Grabstätten.
    Friedhofordnung der Gemeinde Schlins
  • Die Gemeinde Schins hat zur Deckung ihres Aufwandes, der ihr durch den Betrieb des Friedhofes entsteht, nachstehende Friedhofsgebühren, Erbbegräbnisgebühren, Verlängerungsgebühren und Aufbahrungsgebühren, gemäß der Gemeindeverordnung durch Beschluss der Gemeindevertretung festgesetzt.
    Friedhofsgebühren-Verordnung
  • Eine Verordnung der Gemeinde Schins legt eine Hundeleine fest. Die Leinenpflicht gilt für den Hundehalter. Die Hundeleine ist bis zum 31. Januar zu zahlen. Der Jahresbetrag ist bis zum 31. März fällig. Ist der Hund älter als 31 Tage, ist der volle Jahresbetrag innerhalb von vier Wochen nach dem Datum der Anmeldung des Hundes fällig.
    Hundeabgabenverordnung
  • Gemeinde-Schlins-Mitteilung 2024, veröffentlicht am 11.03.2024. Verordnung: Kanalordnung. Abschnitt 1: Allgemeine rechtliche und technische Bestimmungen. Abschnitt 2: Sammelkanäle. Abschnitt 3: Anschlussstelle und Anschlussrecht.
    Kanalordnung
  • Eine Lärmschutzverordnung der Gemeinde Schins wurde erlassen. Die Verwendung von lärmender Gartengeräte wird eingeschränkt. Verstöße werden mit Geldstrafen geahndet. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
    Lärmschutzverordnung
  • Dokument zeigt eine strukturierte Gliederung mit Überschriften wie 'Inhalt', 'Zusammenfassung', 'Allgemein', 'Rechtliche Grundlagen', 'Begriffsbestimmungen', 'Geltungsbereich' und mehr, jeweils gefolgt von einer Seitenzahl.
    REP Schlins, Erläuterungsbericht, Beschluss, 26.02.2024
  • Die Gemeindevertretung hat beschlossen, aufgrund der Bestimmungen des 13. Abs. 1 Verordnung des Tourismusgesetzes, LGBl. Nr. 86/1997 i.d.g.F., in der Gemeinde Schlins die Gästetaxe nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen einzuführen. Die Gästetaxe deckt Gäste ab, die im Gemeindegebiet mindestens drei Wochen bleiben, und gilt nicht für befreite Einrichtungen.
    Taxordnung
  • Das offizielle Dokument der Gemeinde Schins zeigt eine Resolution für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes. Die Resolution wurde gemäß dem Beschluss des Gemeinderats vom 26.02.2024 erlassen. Das Dokument ist vom Bürgermeister Wolfgang Lässer unterzeichnet.
    Verordnung FLWP GST-NR 532:2
  • Dieses Dokument ist eine Bekanntmachung der Gemeinde Schlins über einen umfassenden Bauplan, veröffentlicht am 30.09.2025. Es enthält Details zum Text, Datum und der Unterschrift des Bürgermeisters.
    Verordnung Gesamtbebauungsplan_2025
  • Amtliche Dokumente von 2025 über Verkehrsvorschriften in der Gemeinde Schlins, Österreich. Es enthält Vorschriften zu Geschwindigkeitsbegrenzungen, Fahrverboten und Parkbeschränkungen innerhalb des Gemeindegebiets. Das Dokument wurde am 30. Juli 2025 herausgegeben.
    Verordnung Verkehrsmaßnahmen
  • Das Dokument ist die 'Schlining Gemeindeverordnung' für 2024, herausgegeben am 08.05.2024. Es beinhaltet den räumlichen Entwicklungsplan für die Gemeinde, basierend auf dem Beschluss des Gemeinderats vom 26.02.2024. Der Plan ist ab dem 02.03.2015 gültig. Der Bürgermeister ist Wolfgang Lässer.
    Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schlins über einen räumlichen Entwicklungsplan
  • Ein Dokument mit dem Titel 'Verordnung' für die Gemeinde Schins vom 7. März 2022 regelt das Halten von Hunden. Es verpflichtet Hundebesitzer, den Kot ihrer Hunde aufzuheben, insbesondere in öffentlichen Bereichen. Kostenlose Hundekotbeutel sind bei der Gemeinde erhältlich.
    Verordnung über das Halten von Hunden
  • Der Gemeinderat von Schins hat am 26.02.2024 auf Grundlage der §§ 16 Abs. 1 Z 16 und 17 Abs. 3 Z 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2024 die Wassergebühren für Haushalt, Wasserversorgung und Wasserversorgungsgebühren festgelegt.
    Wassergebührenordnung
  • Dieses Dokument ist eine Verordnung der Gemeinde Schlins vom 23.12.2025 bezüglich des Rücktritts von Beschlussrechten an den Gemeindevorstand gemäß § 50 Abs. 3 GG. Der Rücktritt erfolgt aufgrund der Ausschließung des Gemeindevorstands.
    Übertragungsverordnung

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