Um Verfahren auch elektronisch abwickeln zu können, bringt die Gemeinde Schlins auf Schreiben die Amtssignatur gemäß § 19 E-Government-Gesetz an. Damit wird kenntlich gemacht, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde Schlins handelt.
Die Amtssignatur gewährleistet die Erkennbarkeit der Herkunft des Dokuments und dessen Prüfbarkeit.
Die Amtssignatur setzt sich zusammen aus
einer Bildmarke
dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist
Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.
Unter der Adresse https://signaturpruefung.gv.at steht Ihnen ein Verfahren zur Prüfung der Amtssignatur in elektronischen Dokumenten zur Verfügung.
Informationen zur Prüfung der Ausdrucke amtssignierter Dokumente erhalten Sie bei der im Dokument bezeichneten Abteilung.
Unter dem Begriff E-Government werden alle Amtsvorgänge verstanden, die auf elektronischem Wege abgewickelt werden. Beispiele wären die elektronische Einreichung der Einkommenssteuererklärung oder die elektronische Anmeldung am Wohnort. In Zukunft könnten sich sogar Wahlen auf diesem Wege abwickeln lassen.
https://kommunal.at/glossar/e-government
Quelle: kommunal.at